So bekommst du die Schweizer Quellensteuer zurück!


Die meisten Dividendeninvestoren, die auf Einzelaktien setzen, werden irgendwann auch einmal in Schweizer Aktien investieren. Das hat allerdings den Nachteil, dass ihr dann nicht nur die Abgeltungssteuer auf eure Dividenden zahlt, sondern auch noch zusätzlich 35% Quellensteuer in der Schweiz. 20% Prozentpunkte der Schweizer Quellensteuer könnt ihr euch aber aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens mit Deutschland wieder zurückholen und wie das geht, verrate ich euch in diesem Artikel.

👉 So musst du vorgehen

  • Besorge dir sogenannte Tax Voucher von deiner Bank oder deinem Broker als steuerlichen Nachweis, dass du Dividenden auf Schweizer Aktien erhalten hast.
  • Fülle das offizielle Rückerstattungsformular aus, das auf der Website der Schweizer Steuerverwaltung zu finden ist.
  • Schicke das Formular an das für dich in Deutschland zuständige Finanzamt, um dir deinen Wohnsitz bestätigen zu lassen.
  • Sende das vollständige Formular an die Schweizer Steuerverwaltung und warte auf die Rückerstattung der zu viel gezahlten Quellensteuer.

Diese Anleitung ist allerdings nur eine extreme Kurzfassung aller Schritte, die ihr unternehmen müsst, um Teile eurer in der Schweiz gezahlten Quellensteuer auf eure Dividenden wieder zurückzubekommen. Was ihr genau machen müsst, erfahrt ihr im folgenden Abschnitt.

Schritt-für-Schritt Anleitung

Schritt 1: Tax Voucher besorgen

Um eure in der Schweiz gezahlte Quellensteuer wieder zurückerstattet zu bekommen, müsst ihr dem Schweizer Finanzamt nachweisen, dass ihr auch wirklich Schweizer Dividenden erhalten habt. Das könnt ihr machen, indem ihr für jede Dividendenzahlungen einen sogenannten „Tax Voucher“ zur Verfügung stellt.

Ein Tax Voucher ist eine Bestätigung eurer Bank bzw. eures Brokers, dass ihr die Dividende erhalten habt und entsprechend ein Anrecht auf Rückerstattung der Quellensteuer habt. So ein Tax Voucher sieht zum Beispiel so aus.

Beispiel für einen Tax Voucher auf Schweizer Aktien.

Der Tax Voucher wird von den meisten Banken bzw. Brokern direkt mit der Dividendenabrechnung automatisch mitgeliefert und ist dann in eurem Postfach zu finden. Es gibt allerdings auch Banken, bei denen müsst ihr den Tax Voucher explizit anfragen (eine E-Mail sollte ausreichen) und ganz selten muss man dafür sogar eine Gebühr bezahlen.

Bei der ING, Smartbroker oder der Deutschen Bank ist der Tax Voucher zum Beispiel kostenlos und wird direkt mit der Dividendenabrechnung mitgeliefert, während die Comdirect 14,90 EUR dafür fordert und auch, dass ihr eine Doppelbesteuerungsvollmacht (DBA-Vollmacht) eingereicht habt.

Im Idealfall informiert ihr euch am besten immer vor dem Kauf einer Schweizer Aktie was so ein Tax Voucher bei eurer Bank oder eurem Broker kostet, um nicht böse überrascht zu werden. Bei einer Quellensteuer von 5 EUR lohnt es sich schließlich nicht für einen Tax Voucher 14,90 EUR zu bezahlen.

Schritt 2: Formular ausfüllen

Habt ihr die Tax Voucher für all eure Dividendenzahlungen vorliegen, müsst ihr nun ein Formular der Schweizer Steuerverwaltung (kurz: ESTV) ausfüllen. Ihr müsst dafür auf die Website der ESTV gehen und das Webformular 85 ausfüllen. Ihr findet es hier aber passt auf, dass ihr dabei auch das Formular für in Deutschland ansässige Personen nutzt und nicht das Formular für in der Schweiz ansässige Personen (Formular 25).

🔥 Gut zu wissen

Die Quellensteuer heißt in der Schweiz „Verrechnungssteuer“. Entsprechend heißt das Formular auch „Formular zur Rückerstattung der Verrechnungssteuer“ und nicht Quellensteuer.

Bevor ihr aber überhaupt das Formular ausfüllen könnt, müsst ihr zunächst noch einen Nutzeraccount erstellen und – ganz wichtig – die Zwei-Faktor-Authentifizierung in den Einstellungen aktivieren. Ohne Zwei-Faktor-Authentifizierung könnt ihr den Antrag nämlich nicht ausfüllen

Weil das Ausfüllen des Antrags zwar nicht kompliziert ist aber dennoch viele Schritte erfordert, habe ich euch hier eine detaillierte Schritt-für-Schritt Anleitung erstellt.

Seid ihr angemeldet, habt die Zwei-Faktor-Authentifizierung aktiviert und seid auf der oben genannten Seite mit dem Formular, klickt ihr einfach auf “Verrechnungssteuer Deutschland”.

Ihr werdet weitergeleitet und müsst auswählen, ob ihr den Antrag für euch selbst einreichen möchtet oder auf den Namen eines Anderen. Wenn ihr den Antrag für euch selbst ausfüllt, klickt auf “Registrieren als Rückerstattungsberechtigter”.

Ihr werdet jetzt aufgefordert euren Namen, Adresse, Geburtsdatum und Steuernummer einzugeben. Ist das erledigt, könnt ihr mit einem Klick auf “Weiter” fortfahren.

Auf der nächsten Seite könnt ihr mit einem Klick auf “Neuer Antrag” einen neuen Antrag anlegen. Solltet ihr in der Vergangenheit schon Anträge gestellt haben, werden diese Anträge euch hier aufgelistet. Ihr habt später dann auch die Möglichkeit über diese Übersicht schon eingereichte Anträge wieder zu ändern oder zu löschen.

Ihr könnt im nächsten Fenster jetzt auswählen für welche Jahre ihr den Antrag einreichen wollt. Ihr könnt mit einem Antrag dabei immer die gezahlte Quellensteuer für mehrere Aktien angeben und nachträglich für bis zu 3 Jahre zurückfordern. Habt ihr das gemacht, klickt ihr auf “Speichern” und “Weiter”.

Ihr werden gebeten noch einmal zu bestätigen, dass ihr alles korrekt angegeben habt, weil ihr die relevanten Jahre ab jetzt nicht mehr ändern könnt. Solltet ihr später merken, dass ihr ein Jahr vergessen haben solltet, müsstet ihr den Antrag wieder löschen und mit einem neuen beginnen.

Habt ihr auf “Bestätigen” geklick, kommt ihr noch einmal auf die vorherige Seite zurück und ihr müsst nun noch auswählen, dass ihr im von euch ausgewählten Zeitraum an eurem Wonsitz (in Deutschland) ansässig wart. Ist das der Fall könnt ihr auf “Weiter” klicken.

Jetzt werdet ihr nach euren Wertpapieren gefragt, die für die Rückerstattung der Quellensteuer relevant sind. Ihr müsst dabei jedes Wertpapier einzeln einfügen. Klick dazu auf “Neuer Vermögenswert”.

Grundsätzlich könnt ihr über diesen Antrag auch die Quellensteuer für andere Einkünfte zurückverlangen und nicht nur für die Dividenden Schweizer Aktien aber wenn ihr das ganze nur wegen eurer Dividenden macht, dann klickt einfach auf “Wertpapier”.

Im nächsten Fenster müsst ihr nun das Wertpapier suchen, für dass ihr die Schweizer Quellensteuer zurückverlangen wollt. Ihr müsst dazu das relevante Jahr angeben und dann entweder die Valoren-Nummer (Schweizer Form der WKN), die ISIN oder den Namen angeben. Es ist nicht nötig, dass ihr alle Informationen eingebt und insbesondere der Name muss exakt übereinstimmen. Ich empfehle euch deswegen am besten nur über die ISIN zu suchen. Habt ihr alle Daten eingegeben, klickt auf “Suche”.

Wenn euer Wertpapier gefunden wurde, kommt ihr zu einem neuen Fenster bei dem die meisten Informationen über die Aktie schon ausgefüllt sind. Ihr müsst nur noch angeben, wann ihr die Aktie erworben habt, und wie viele Aktien ihr im Bestand habt (für das jeweilige Jahr in dem ihr die Dividenden zurückerstattet haben wollt). Alle anderen Werte werden automatisch berechnet inklusive der Dividende, die ihr erhalten habt. Klickt danach auf “Hinzufügen”.

Jetzt werdet ihr aufgefordert den oben schon erwähnten Tax Voucher für die entsprechende Dividendenzahlung hochzuladen. Der Tax Voucher muss dabei im PDF Format vorliegen und kann per Drag-and-Drop direkt in den Browser gezogen werden. Bestätigt alles mit einem Klick auf “Fertig”.

Ihr habt nun alle relevanten Informationen für das Wertpapier bzw. eure Dividendenzahlung angebenen. Ihr kommt deswegen wieder auf das vorherige Fenster zurück und könnt weitere Vermögenswerte wie eben beschrieben angeben. Habt ihr all eure Schweizer Dividendenzahlungen angegeben, klickt ihr auf “Weiter”.

Ihr werdet nun gebeten 6 Fragen zu beantworten. Das ganze sieht dabei so aus. Wählt immer die richtige Antwort aus und klickt auf “Weiter”.

Die Fragen sind relativ einfach zu beantworten aber solltet ihr Hilfe benötigen, habe ich euch hier einmal meine Antworten aufgelistet. Aber bitte denkt immer daran, dass die Antworten nur für mich genauso zutreffen und bei euch evtl. anders beantwortet werden müssten.

Folgende Fragen müsst ihr beantworten:

  • Waren Sie zum Zeitpunkt der Fälligkeiten an den erfassten Vermögenserträgen nutzungsberechtigt? → Ja
  • Haben Sie die erfassten Vermögenserträge für eigene Rechnung einkassiert? → Ja
  • Handelt es sich bei den erfassten Vermögenswerten um Eigenbestände (Nostro / eigenes Wertschriftendepot) und nicht um Bestände von Drittbegünstigten? → Ja
  • Waren die erfassten Vermögenswerte zum Zeitpunkt der Ertragsfälligkeit Gegenstand von „Securities Lending and Borrowing“-Geschäften? → Nein
  • Sind Sie für die erfassten Vermögenserträge in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig? → Ja
  • Stammen die erfassten Vermögenserträge aus einer Erbschaft? → Nein

Habt ihr alle Fragen beantwortet, müsst ihr noch ein paar zusätzliche Angaben wie eure IBAN oder eure Telefonnummer angeben. Bestätigt das alles mit einem Klick auf “Weiter”.

Im nächsten Fenster seht ihr noch einmal eine Zusammenfassung aller von euch eingegebenen Daten. Wenn alles stimmen sollte, könnt ihr auf “Erstellen” klicken.

Ihr werdet noch einmal gefragt, ob ihr den Antrag wirklich einreichen wollt. Bestätigt das mit einem Klick auf “Erstellen”.

Herzlichen Glückwunsch. Ihr habt den Antrag digital eingereicht. Ihr seid an dieser Stelle aber noch nicht fertig. Ihr werdet auf das folgende Fenster weitergeleitet und müsst euren Antrag hier noch einmal als “PDF herunterladen”.

Druckt euch den Antrag aus und unterzeichnet ihn an der rot markierten Stelle.

Schritt 3: Wohnsitz von Finanzamt bestätigen lassen

Hast du das Formular ausgedruckt und unterzeichnet, darfst du es immer noch nicht an die Schweizer Steuerverwaltung schicken. Zuerst musst du dir nämlich noch eine Ansässigkeitsbescheinigung besorgen, mit der du nachweist, dass dein aktueller Wohnsitz in Deutschland ist.

Diese Ansässigkeitsbescheinigung bekommst du von deinem Finanzamt und der ausgedruckte Antrag der Schweizer Steuerverwaltung kann direkt dafür genutzt werden, sich die Ansässigkeit durch das deutsche Finanzamt bestätigen zu lassen. Ihr benötigt dazu eine Bestätigung des deutschen Finanzamtes direkt auf eurem Antrag zur Rückerstattung der Quellensteuer.

Schickt den Antrag zur Rückerstattung der Schweizer Quellensteuer deswegen mit einem kurzen Anschreiben an euer Finanzamt und kurze Zeit später werdet ihr es unterzeichnet wieder zurückbekommen.

Als Text für das Schreiben an euer Finanzamt könnt ihr gern den folgenden Text von mir verwenden.

Briefvorlage für das deutsche Finanzamt

[Dein Name]
[Deine Straße und Hausnummer]
[PLZ und Ort]
[Telefonnummer]
[E-Mail-Adresse]

Finanzamt [Name des zuständigen Finanzamts]
[Zu Händen des/der zuständigen Sachbearbeiters/in, falls bekannt]
[Adresse des Finanzamts]
[PLZ und Ort des Finanzamts]

[Ort, Datum]

Betreff: Bestätigung des Wohnsitzes für die Schweizer Steuerbehörde

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wende mich an Sie, um eine Bestätigung meines steuerlichen Wohnsitzes in Deutschland für die Schweizer Steuerbehörde zu erhalten.

In der Schweiz wurde bei mir eine Quellensteuer einbehalten, die ich nun zurückfordern möchte. Um dies zu tun, muss ich gegenüber der schweizerischen Steuerbehörde meinen steuerlichen Wohnsitz in Deutschland nachweisen. Dafür habe ich bereits einen Antrag der Schweizer Steuerbehörde ausgefüllt. Dieser liegt diesem Schreiben bei.

Ich bitte Sie höflich, meinen Wohnsitz auf dem beigefügten Antrag zu bestätigen und das Dokument mit einem Stempel und einer Unterschrift zu versehen.

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung und stehe für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

[Deine Unterschrift]

[Dein Name]

Schritt 4: Antrag abgeben

Habt ihr das ausgefüllte Formular inklusive der Ansässigkeitsbescheinigung eures Finanzamtes, dann müsst ihr nur noch den Antrag in einen Brief stecken und an die folgende Adresse schicken.

Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV Eigerstrasse 65 3003 Bern Schweiz

Schritt 5: Auf eure Erstattung warten

Habt ihr alle vorherigen Schritte erledigt, dann müsst ihr nur noch auf eure Erstattung warten. Wie lange das dauert, ist immer unterschiedlich und hängt von der Auslastung der Schweizer Steuerverwaltung ab. Manchmal dauert es nur wenige Wochen und manchmal mehrere Monate.

Die Auszahlung erhaltet ihr übrigens nur in Schweizer Franken. Das heißt ihr benötigt entweder ein Schweizer Franken Konto (wird bei einigen Brokern direkt als Verrechnungskonto angelegt, sobald ihr in Schweizer Aktien investiert) oder andernfalls wird eure Bank oder euer Broker das Geld direkt in Euro umwandeln, was je nach Bank auch noch einmal etwas kosten kann.

Wieviel Quellensteuer auf eure Dividenden könnt ihr in der Schweiz zurückverlangen?

Erhaltet ihr eine Dividende für eine Schweizer Aktie, dann fällt darauf die Schweizer Quellensteuer in Höhe von 35% an. Zusätzlich müsst ihr in Deutschland aber auch noch die Abgeltungssteuer von 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag plus eventuelle Kirchensteuer zahlen.

Weil diese Doppelbesteuerung ungerecht ist, hat Deutschland mit vielen Ländern ein Doppelbesteuerungsabkommen, das regelt, wie viel Steuern ihr maximal zahlen müsst.

Im Falle der Schweiz regelt das Doppelbesteuerungsabkommen, dass ihr nur eine Quellensteuer von maximal 15% zahlen müsst. Da euch aber automatisch mit eurer Dividende 35% Quellensteuer abgezogen wurden, habt ihr somit ein Anrecht auf Erstattung der 20 Prozentpunkte zu viel gezahlte Quellensteuer.

Hilfreicher Tipps für die Steuerrückerstattung

Zum Schluss möchte ich euch noch ein paar Tipps mit auf dem Weg geben, um euch die Rückerstattung eurer zu viel gezahlten Quellensteuer zu vereinfachen. Damit ihr nicht zu viel Steuern auf eure Dividenden zahlen müsst, solltet ihr folgende Punkte beachten:

  • Fristversäumnis: Der Antrag auf Rückerstattung muss in der Regel bis zum 30. September des Folgejahres eingereicht werden, in dem die Quellensteuer einbehalten wurde. Ihr könnt die zu viel gezahlte Quellensteuer zwar noch 3 Jahre rückwirkend zurückverlangen aber auch hier gilt der 30. September als entscheidende Frist. D.h. am 30. September 2023 könnt ihr noch die Quellensteuer für die Jahre 2022, 2021 und 2020 zurückverlangen aber einen Tag später – am 01. Oktober 2023 – könnt ihr nur noch die Quellensteuer für die Jahre 2022 und 2021 zurück verlangen.
  • Unvollständige Dokumente: Stellt sicher, dass ihr immer alle erforderlichen Dokumente an die Schweizer Steuerverwaltung schickt. Ein unvollständiger Antrag kann zu sehr langen Verzögerungen oder sogar zur Ablehnung führen und ich weiß wovon ich spreche. Ich habe einmal einen einzigen Tax Voucher vergessen (als man diese noch per Post mit schicken musste) und die Rückerstattung hat sich dadurch über 9 Monate hingezogen.

Robby

Hi, ich bin Robby und Gründer dieses Blogs. Ich beschäftige mich schon seit 2006 mit dem Aktienmarkt. Zuerst als Privatanleger, dann von der theoretischen Seite im Studium und seit 2015 professionell bei einem der größten deutschen Asset Manager. Ich hoffe ich kann mithilfe dieses Blogs ein wenig von meiner Erfahrung mit euch teilen.

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