So bekommst du die Quellensteuer aus Spanien zurück!


Als Dividendeninvestor weiß man um die Wichtigkeit der internationalen Diversifikation. Neben der Streuung über verschiedene Branchen bietet auch die Investition in unterschiedliche Länder eine zusätzliche Sicherheitsebene. Spanien, mit namhaften Unternehmen wie Santander, Telefónica und Inditex, ist dabei ein beliebtes Ziel für Anleger. Doch viele sind sich nicht bewusst, dass auf Dividenden aus spanischen Aktien eine Quellensteuer erhoben wird. Die gute Nachricht ist aber, dass ihr unter bestimmten Umständen Anspruch auf Rückerstattung eines Teils dieser Steuer habt. Im Folgenden möchte ich euch aufzeigen, wie ihr diese Rückerstattung beantragen könnt und welche Schritte dafür notwendig sind.

👉 So musst du vorgehen

  • Besorge dir eine spanische Steueridentifikationsnummer (kurz NIF) über das Antragsformular der spanischen Finanzbehörde.
  • Fülle das offizielle Rückerstattungsformular aus, das auf der Website der spanischen Steuerbehörde zu finden ist.
  • Schicke das Formular an das für dich in Deutschland zuständige Finanzamt, um dir deinen Wohnsitz bestätigen zu lassen.
  • Schicke das Formular an das für dich in Deutschland zuständige Finanzamt, um dir deinen Wohnsitz bestätigen zu lassen.

Diese Anleitung ist allerdings nur eine extreme Kurzfassung aller Schritte, die ihr unternehmen müsst, um Teile eurer in Spanien gezahlten Quellensteuer auf eure Dividenden wieder zurückzubekommen. Was ihr genau machen müsst, erfahrt ihr im folgenden Abschnitt.

Schritt-für-Schritt Anleitung

Schritt 1: Spanische Steuer-ID anfordern

Um eure Quellensteuer in Spanien zurückfordern zu können, müsst ihr eine sogenannte NIF (Numero de Identification Fiscal bzw. Spanische Steueridentifikationsnummer) besitzen. Diese könnt ihr direkt im Formular der spanischen Steuerbehörde zur Rückerstattung der Quellensteuer anfordern. Ihr findet das Formular hier und mit einem Klick auf den Link kommt ihr schon direkt zur richtigen Eingabemaske.

Ihr könnt auch nach dem Formular “Form 210” auf der Website der spanischen Steuerbehörde selbst suchen. Bevor ihr allerdings mit der Eingabe in dem Formular beginnt, empfehle ich euch dringend die Sprache der Website auf Englisch zu ändern. Ihr könnt das rechts oben auswählen.

Leider wird Deutsch als Sprache nicht angeboten, aber ich werde euch durch das Formular führen und genau erklären, wann ihr was einzugeben habt.

Solltet ihr bereits eine NIF bzw. spanische Steueridentifikationsnummer besitzen, dann könnt ihr direkt mit Schritt 2 weitermachen. Solltet ihr aber noch keine NIF haben, dann wählt im Formular aus, dass ihr der Steuerzahler bzw. “Taxpayer” der Quellensteuer wart und klick dann auf den großen Button “If you do not have a NIF (tax ID) or previously obtained identification code, select your capacity as Taxpayer and click here to get your identification code”.

Dadurch öffnet sich ein neues Fenster indem ihr die NIF anfordern könnt. Das neue Fenster wird allerdings als Pop-Up geöffnet. Solltet ihr also einen Pop-Up Blocker benutzen und das Fenster kann sich dadurch nicht öffnen, solltet ihr in der URL-Leiste eures Browsers prüfen, wie ihr das Pop-Up geöffnet bekommt.

In dem neu geöffneten Fenster müsst ihr einige Details über euch eingeben. Solltet ihr Probleme mit den englischen Begriffen haben, könnt ihr im Screenshot unter dem Text sehen, was wo eingetragen werden muss.

Ihr seid nicht gezwungen eure deutsche Steueridentifikationsnummer einzugeben aber ich empfehle es euch trotzdem, da ihr euch damit unnötige Rückfragen bei Unklarheiten erspart. Seid ihr damit fertig, klickt ihr auf „Send Details“ und ihr werdet zur nächsten Ansicht weitergeleitet.

In der nächsten Eingabemaske werden noch weitere Details über euch verlangt. Die Ausweisnummer ist zwar nicht notwendig aber ich empfehle es euch trotzdem sie anzugeben, um den gesamten Prozess zu beschleunigen. Klickt am Ende wieder auf „Send Details“.

Ihr müsst jetzt noch ein paar weitere Details über euch angeben. Welche das genau sind, könnt ihr im nächsten Screenshot sehen. Hier werden allerdings wirklich nur die Daten benötigt, die ich euch hervorgehoben habe. Den Rest könnt ihr ignorieren und wieder auf „Send Details“ klicken.

Habt ihr das gemacht, solltet ihr zu euren Emails wechseln und solltet dort eine Email des spanischen Finanzamtes erhalten haben, die so aussieht, wie auf dem folgenden Screenshot. Das Wichtigste ist dabei der elektronische Schlüssel, den ihr euch kopieren solltet, weil ihr ihn im nächsten Schritt benötigen werdet.

Wechselt wieder zurück auf die Website der spanischen Finanzbehörde und kopiert dort euren persönlichen elektronischen Schlüssel in das obere Feld. Bestätigt das ganze mit einem Klick auf den Button ganz unten und ihr seid mit diesem Schritt fertig und erhaltet in einem neuen Fenster eure persönliche NIF.

Bevor ihr aber den letzten Button drückt, solltet ihr unbedingt noch einmal prüfen, ob ihr auch wirklich keinen Pop-Up Blocker aktiviert habt, weil euch sonst das Fenster mit eurer NIF nicht angezeigt wird und ihr den gesamten Schritt 1 eventuell nochmal von vorn beginnen müsst.

Habt ihr allerdings eure NIF, dann könnt ihr jetzt mit Schritt 2 fortfahren.

Schritt 2: Formular zur Rückerstattung der Quellensteuer ausfüllen

Kehrt also wieder zum Formular zur Rückerstattung der spanischen Quellensteuer zurück. Solltet ihr das Fenster nicht mehr offen haben, dann nutzt einfach diesen Link. Auf der Website müsst ihr wieder euren Namen eingeben, das „Taxpayer“ Feld ankreuzen und nun eure NIF angeben.

Im Bereich „Accrual“ solltet ihr die Felder so auswählen, wie ihr auf meinen Screenshot sehen könnt. Lediglich beim „Accrual Year“ müsst ihr das Jahr angeben, dass für euch persönlich relevant ist. Also das Jahr, indem ihr Dividenden von spanischen Aktien erhalten habt und wofür ihr nun die einbehaltene Quellensteuer zurückverlangen wollt.

Leider könnt ihr pro Antrag nur die einbehaltene Quellensteuer für ein einzelnes Jahr zurückfordern. Wollt ihr also die Quellensteuer für mehrere Jahre zurückfordern, müsst ihr für jedes Jahr einen einzelnen Antrag stellen.

Den nächsten Bereich solltet ihr wieder so ausfüllen, wie ihr es in meinem Screenshot sehen könnt. Damit gebt ihr an, dass ihr die Quellensteuer auf Dividenden zurückfordern wollt und dass die Währung eurer Dividenden Euro ist.

Solltet ihr die Quellensteuer auf etwas anderes als Dividenden zurückfordern wollen oder solltet ihr spanische Dividenden erhalten haben, die nicht in Euro ausgeschüttet worden sind (keine Ahnung, wie das möglich sein soll), dann müsstet ihr hier etwas anderes auswählen.

Im nächsten Bereich müsst ihr wieder einige persönliche Daten über euch eingeben. Wenn ihr euch unsicher seid, was einige Felder bedeuten, dann schaut einfach auf meinen Screenshot unter diesen Text, wo ich euch die einzelnen Felder genau erkläre.

Nur als zusätzliche Information zu dem Auswahlfeld F/J. Solltet ihr die Quellensteuer als natürliche Person (also als Privatperson) zurückverlangen, dann müsst ihr „F“ auswählen. Das sollte für die meisten von euch zutreffen.

Verlangt ihr die Quellensteuer allerdings als juristische Person zurück (also im Namen eines Unternehmens), dann müsst ihr hier „J“ angeben.

Im folgenden Bereich habt ihr endlich die Möglichkeit anzugeben, für welche Aktie ihr die Quellensteuer zurückverlangen möchtet. Ihr benötigt dazu die NIF des entsprechenden Unternehmens, dessen Name und für das F/J Feld könnt ihr immer „J“ auswählen, weil man Dividenden ja in aller Regel von Unternehmen und nicht Privatpersonen erhält.

Wenn ihr die NIF des Unternehmens nicht kennt, dann sucht bei Google einfach nach „NIF + (Name des Unternehmens)“ und ihr solltet sie ganz schnell finden.

Pro Jahr könnt ihr auch nur die Steuer für ein einzelnes Unternehmen zurückverlangen. Wollt ihr also die spanische Quellensteuer für mehrere Unternehmen zurückfordern, müsst ihr pro Unternehmen einen Antrag stellen.

Im nächsten Bereich könnt ihr jetzt angeben wie viel Dividende ihr insgesamt von dem Unternehmen in dem jeweiligen Jahr erhalten habt. Ihr müsst dabei nur das erste Feld ausfüllen. Die restlichen Felder könnt ihr entweder leer lassen oder sie werden automatisch berechnet.

Ihr habt es fast geschafft. Was jetzt noch fehlt, sind Informationen über die einbehaltene Quellensteuer. Ihr müsst dafür aber gar nicht viel machen außer anzugeben, wie hoch der Quellensteuersatz in Spanien ist (19%) und wie hoch der Satz zur Doppelbesteuerung zwischen Spanien und Deutschland ist (15%).

Der Großteil der anderen Felder wird automatisch berechnet aber unerklärlicherweise müsst ihr selbst ausrechnen wieviel die 15% multipliziert mit der Höhe Dividende sind.

Habt ihr all das erledigt, könnt ihr auf „Select Deposit“ klicken und solltet ihr keine Fehler gemacht haben, werdet ihr auf die letzte Seite weitergeleitet

Solltet ihr Fehler gemacht haben, sagt euch das Formular wo diese sind und ihr müsst sie einfach nur ausbessern.

Auf der letzten Seite werdet ihr nun gebeten eure Kontodetails einzugeben, damit die spanische Finanzbehörde auch weiß, wohin sie die zu viel gezahlte Quellensteuer überweisen kann. Gebt also alle Daten an, nach denen ihr gefragt werden und in der oberen linken Ecke kreuzt ihr die Auswahl “Refund by transfer through the financial organisation based abroad” an. Damit bestätigt ihr, dass das Geld (aus der Sicht von Spanien) ins Ausland überwiesen werden muss.

Klickt zum Schluss ganz unten rechts auf “Generate preliminary tax return” und ihr erhaltet euren finalen Antrag als PDF. Habt ihr den Antrag, könnt ihr mit Schritt 4 fortfahren.

Schritt 3: Wohnsitz vom Finanzamt bestätigen lassen

Hast du das Formular ausgefüllt, wirst du aufgefordert es auszudrucken und per Post an die spanische Steuerbehörde zu schicken. Zusätzlich sollst du aber auch noch eine sogenannte Ansässigkeitsbescheinigung mitliefern, mit der du nachweist, dass dein aktueller steuerlicher Wohnsitz in Deutschland ist.

Diese Ansässigkeitsbescheinigung bekommst du von deinem Finanzamt und anders als bei der Quellensteuer-Rückerstattung in der Schweiz oder in Italien gibt es dafür keinen Vordruck von der spanischen Finanzbehörde. D.h. ihr könnt direkt den Vordruck des deutschen Finanzamts benutzen, den ihr hier anfordern könnt.

Wenn ihr auf den Link geklickt habt, kommt ihr zum Formularcenter des deutschen Finanzamts und in der Suche oben könnt ihr entweder nach “Ansässigkeitsbescheinigung nach DBA” oder noch einfacher nach der Dokumentennummer “034450” suchen.

Füllt den Antrag aus und schickt ihn in zweifacher Ausfertigung (sehr wichtig) an das für euch zuständige Finanzamt. Welches Finanzamt für euch zuständig ist, könnt ihr ganz einfach auf eurem letzten Steuerbescheid nachlesen.

Als Text für das Anschreiben an euer Finanzamt könnt ihr gern den folgenden Text von mir verwenden.

Briefvorlage für das deutsche Finanzamt

[Vorname Nachname]
[Straße Hausnummer]
[Postleitzahl Ort]
Telefon: [Ihre Telefonnummer]
E-Mail: [Ihre E-Mail-Adresse]

Finanzamt [Name des zuständigen Finanzamts]
[Adresse des Finanzamts]
[Postleitzahl und Ort des Finanzamts]

[Ort, Datum]

Betreff: Antrag auf Ausstellung einer Steueransässigkeitsbescheinigung zwecks Rückerstattung zu viel gezahlter Quellensteuer in Spanien

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich, [Vorname Nachname], geboren am [Ihr Geburtsdatum], wohnhaft in [Straße Hausnummer, Postleitzahl Ort], die Ausstellung einer Steueransässigkeitsbescheinigung.

Der Grund für diesen Antrag ist die Rückerstattung zu viel gezahlter Quellensteuer in Spanien. Diese Bescheinigung ist erforderlich, um meinen steuerlichen Wohnsitz in Deutschland gegenüber den spanischen Steuerbehörden nachzuweisen.

Für die Bearbeitung meines Antrags lege ich das ausgefüllte und unterschriebene Formular [Bezeichnung des Formulars, falls bekannt] bei. Sollten Sie weitere Unterlagen oder Informationen benötigen, stehe ich gerne zur Verfügung.

Ich bitte um Zusendung der Steueransässigkeitsbescheinigung an meine oben genannte Adresse. Bei Rückfragen erreichen Sie mich unter der angegebenen Telefonnummer oder per E-Mail.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,

[Vorname Nachname]

Schritt 4: Antrag abgeben

Habt ihr alle vorherigen Schritte erledigt, dann könnt ihr die Dokumente nun an die spanische Steuerbehörde senden. Neben dem PDF, dass ihr am Ende von Schritt 2 bekommen habt und der Ansässigkeitsbescheinigung eures Finanzamts müsst ihr allerdings noch folgende Dokumente zusätzlich mit einreichen.

  • Einen Nachweis über den Erhalt der Dividende – Dazu reicht in der Regel einfach die Dividendenabrechnung eurer Bank bzw. Depotanbieter aus.
  • Einen Nachweis eurer Bank, dass ihr Inhaber des Kontos seid – In der Regel ist das ein Standarddokument bei Banken, das ihr ganz schnell über das Dokumentenportal eurer Bank bekommen könnt. Wird das Dokument dort nicht angeboten, müsst ihr nur eine kurze Email an eure Bank schreiben, und ihr erhaltet den Nachweis dann kurze Zeit später.

Habt ihr die oben genannten Nachweise, das ausgefüllte Formular und die Ansässigkeitsbescheinigung eures Finanzamtes, dann müsst ihr nur noch alles in einen Brief stecken und an die folgende Adresse schicken.

Dirección: Agencia Tributaria.
Departamento de Gestión Tributaria.
Oficina Nacional de Gestión Tributaria.
IRNR. Modelo 210. C/ Lérida 32-34 [Registro General]
28020 Madrid

Schritt 5: Auf eure Erstattung warten

Habt ihr alle vorherigen Schritte erledigt, dann müsst ihr nur noch auf eure Erstattung warten. Die Auszahlung der Rückerstattung sollte nicht länger als sechs Monate dauern. Sollte es aber doch einmal länger dauern, könnt ihr euch über Verzugszinsen freuen, die euch das spanische Finanzamt zusätzlich mit auszahlt.

Ich musste allerdings nie länger als sechs Monate warten, weswegen ich nicht bestätigen kann, wie viel Verzugszinsen ihr bekommt und auch auf der Website der spanischen Steuerbehörde konnte ich nichts dazu finden.

Wieviel Quellensteuer auf eure Dividenden könnt ihr in Spanien zurückverlangen?

Erhaltet ihr eine Dividende für eine spanische Aktie, dann fällt darauf die spanische Quellensteuer in Höhe von 19% an. Zusätzlich müsst ihr in Deutschland aber auch noch die Abgeltungssteuer von 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag plus eventuelle Kirchensteuer zahlen.

Weil diese Doppelbesteuerung ungerecht ist, hat Deutschland mit vielen Ländern ein Doppelbesteuerungsabkommen, das regelt, wie viel Steuern ihr maximal zahlen müsst.

Im Falle von Spanien regelt das Doppelbesteuerungsabkommen, dass ihr nur eine Quellensteuer von maximal 15% zahlen müsst. Da euch aber automatisch mit eurer Dividende 19% Quellensteuer abgezogen wurden, habt ihr somit ein Anrecht auf Erstattung der 4 Prozentpunkte zu viel gezahlte Quellensteuer.

Robby

Hi, ich bin Robby und Gründer dieses Blogs. Ich beschäftige mich schon seit 2006 mit dem Aktienmarkt. Zuerst als Privatanleger, dann von der theoretischen Seite im Studium und seit 2015 professionell bei einem der größten deutschen Asset Manager. Ich hoffe ich kann mithilfe dieses Blogs ein wenig von meiner Erfahrung mit euch teilen.

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