Als Dividendeninvestor ist Diversifikation essentiell. Die Streuung über verschiedene Länder und Branchen hinweg verringert das Risiko eures gesamten Portfolios. In diesem Kontext ist auch Schweden interessant – ein Land, bekannt für starke Unternehmen wie Volvo, Ericsson oder H&M. Ein wichtiger Aspekt, der aber oft übersehen wird, ist die schwedische Quellensteuer auf Dividenden. Wenn ihr Dividenden aus schwedischen Aktien erhaltet, wird darauf eine Quellensteuer erhoben aber es gibt gute Nachrichten: Ihr könnt unter bestimmten Bedingungen eine Rückerstattung eines Teils der Quellensteuer beantragen. Im Folgenden erkläre ich, wie dieser Prozess funktioniert und welche Schritte dafür notwendig sind.
👉 So musst du vorgehen
Diese Anleitung ist allerdings nur eine extreme Kurzfassung aller Schritte, die ihr unternehmen müsst, um Teile eurer in Schweden gezahlten Quellensteuer auf eure Dividenden wieder zurückzubekommen. Was ihr genau machen müsst, erfahrt ihr im folgenden Abschnitt.
Bitte beachtet aber, dass viele Banken und Broker in Deutschland ermöglichen, dass euch von vornherein nur die maximale Quellensteuer von 15% abgezogen wird. Diese Ableitung ist also nur für den Fall, dass euch mit eurer Dividendenzahlung eine Quellensteuer von 30% abgezogen wurde.
Schritt-für-Schritt Anleitung
Schritt 1: Nachweise besorgen
Um eure in Schweden zu viel gezahlte Quellensteuer wieder zurückerstattet zu bekommen, müsst ihr der schwedischen Steuerbehörde nachweisen, dass ihr auch wirklich schwedische Dividenden erhalten habt. Interessanterweise ist die schwedische Steuerbehörde bei der Wahl der Nachweise allerdings relativ flexibel. Es wird einfach nur verlangt, dass ihr nachweisen sollt, dass ihr die Dividendenzahlung, auf die Quellensteuer anfiel, auch wirklich erhalten habt.
Ich habe für meine Rückerstattung deswegen immer nur die Dividendenabrechnungen der Comdirect benutzt und damit gab es nie Probleme. Die Abrechnungen sind dabei sogar auch nur auf deutsch verfügbar aber auch das war nie ein Problem.
Ob jede Dividendenabrechnung funktioniert, kann ich euch nicht versprechen also haltet euch bereit, dass ihr evtl. zusätzliche Nachweise nachschicken müsst.
Schritt 2: Formular ausfüllen
Habt ihr die Nachweise für all eure Dividendenzahlungen vorliegen, müsst ihr nun ein Formular der schwedischen Steuerbehörde ausfüllen. Ihr findet das Formular hier. Wählt dazu einfach “Icke ifyllnadsbar pdf för utskrift” und klickt auf “Ladda ner blankett.
Es handelt sich bei dem Formular lediglich um eine PDF, die ihr euch ausdrucken müsst und dann händisch ausfüllen könnt.
Weil das Ausfüllen solcher Formulare ohnehin häufig viele Fragen aufwirft und ihr das ganze hier dann auch noch auf englisch machen müsst, habe ich euch deswegen eine detaillierte Schritt-für-Schritt Anleitung erstellt, damit ihr genau wisst, was ihr wo eintragen müsst.
Zuerst müsst ihr auf dem Dokument das aktuelle Datum eintragen sowie eure allgemeinen Daten wie Name und Adresse. Die Telefonnummer und Emailadresse sind grundsätzlich nicht notwendig einzutragen aber ich empfehle es dennoch immer mit anzugeben im Falle von Rückfragen.
Der ganze Rückerstattungsprozess dauert ohnehin lange genug und ihr wollt es sicherlich nicht künstlich in die Länge ziehen, weil euch bei jeder Kommunikation mit der schwedischen Steuerbehörde erst einmal ein Brief geschickt werden muss.
Wo ihr all die Daten eingeben müsst, könnt ihr in dem folgenden Bild sehen, wo ich euch genau zeige, wie der erste Teil des Antrags ausgefüllt werden muss.
Ihr müsst bei der ersten Frage auch noch ein Kreuz bei „Ja“ setzen, womit ihr bestätigt, dass ihr zum Zeitpunkt der Dividendenausschüttung in Deutschland (bzw. der von euch genannten Adresse) gewohnt habt.
Ist das alles erledigt, könnt ihr zum nächsten Teil übergehen.
Im nächsten Abschnitt müsst ihr weitere Fragen beantworten. Bei der ersten Frage geht es darum, ob ihr zum Zeitpunkt der Dividendenausschüttung auch der Eigentümer der Aktien wart. Das sollte in der Regel der Fall gewesen sein, also kreuzt hier bei „Ja/Yes“ an.
„Ney/No“ müsstet ihr ankreuzen, wenn ihr die Dividende erhalten habt, während ihr die Aktien zum Beispiel leerverkauft habt. Trifft das nicht auf euch zu, bleibt also bei „Yes“.
Für die zweite Frage müsst ihr beantworten, ob die Dividende im Rahmen einer unternehmerischen Tätigkeit in Schweden erhalten wurde. Also wenn ihr zwar in Deutschland gewohnt habt euch aber ein schwedisches Unternehmen gehört, über das ihr die Aktien gehalten habt. Trifft das nicht auf euch zu, könnt ihr die beiden Kreuze bei „No“ setzen.
Den unteren Teil auf dieser Seite könnt ihr ignorieren, da er nur für Unternehmen relevant ist.
Jetzt kommen wir zum sicherlich wichtigsten Teil. Zu erst müsst ihr jetzt eure Kontodetails eingeben für das Konto, auf das ihr die zu viel gezahlte Quellensteuer zurückerstattet haben möchtet. Wo ihr dabei was eintragen müsst, habe ich auf dem folgenden Bild eingetragen.
Zusätzlich müsst ihr ganz oben auch noch ein Kreuz bei „EUR“ setzen, weil ihr damit angebt, dass die Rückerstattung an euch in Euro ausgezahlt werden soll.
In den unteren Teil müsst ihr nun angeben für welche schwedischen Aktien ihr eine Dividende erhalten habt, Quellensteuer gezahlt habt und wieviel Quellensteuer ihr zurückverlangen wollt.
Leider müsst ihr das selbst berechnen, weil das Formular – anders als bei der Rückerstattung der Schweizer Quellensteuer – die Berechnung nicht für euch übernimmt.
Die Rechnung ist aber ganz einfach. Ihr könnt euch insgesamt 15%-Punkte der gezahlten Quellensteuer zurückholen. Habt ihr vor Abzug aller Steuern also 100 EUR Dividende bekommen, wurden euch in dem Fall 30 EUR als Quellensteuer abgezogen und davon könnt ihr euch 15 EUR wieder zurückholen. Also immer 15% eurer Dividende vor Steuern. Rechnet euch das für all eure schwedischen Dividendenzahlungen in dem Jahr aus und ermittelt dann die Summe.
Wichtig ist nur, dass ihr nur die Dividendenzahlungen angebt, für die ihr auch wirklich einen Nachweis habt.
Im Dokument selbst müsst ihr dann also eintragen, von welchen Unternehmen ihr die Dividende erhalten habt, wieviele Aktien ihr zum Zeitpunkt der Auszahlung besessen habt, was der Zahlungstermin war und wie hoch die Dividende je Aktie vor Abzug von Steuern war.
Habt ihr das eingetragen, müsst ihr nun die Zahlen, der gerade erklärten Berechnung, eintragen. D.h. ihr geht erst an, wieviel Dividende ihr insgesamt vor Abzug der Quellensteuer erhalten habt, wieviel Quellensteuer euch abgezogen wurde (30%) und wieviele Quellensteuer ihr wieder zurückfordert (15%).
Schritt 3: Wohnsitz von Finanzamt bestätigen lassen
Hast du das Formular ausgefüllt, wirst du aufgefordert es auszudrucken und per Post an die schwedische Steuerbehörde zu schicken. Zusätzlich sollst du aber auch noch eine sogenannte Ansässigkeitsbescheinigung mitliefern, mit der du nachweist, dass dein aktueller Wohnsitz in Deutschland ist.
Diese Ansässigkeitsbescheinigung bekommst du von deinem Finanzamt und der ausgedruckte Antrag der schwedischen Steuerbehörde kann direkt dafür genutzt werden, sich die Ansässigkeit durch das deutsche Finanzamt bestätigen zu lassen. Ihr benötigt dazu eine Bestätigung des deutschen Finanzamtes direkt auf der letzten Seite eures Antrag zur Rückerstattung der Quellensteuer.
Schickt den Antrag zur Rückerstattung der schwedischen Quellensteuer deswegen mit einem kurzen Anschreiben an euer Finanzamt und kurze Zeit später werdet ihr es unterzeichnet wieder zurückbekommen.
Als Text für das Anschreiben an euer Finanzamt könnt ihr gern den folgenden Text von mir verwenden.
[Dein Name]
[Deine Straße und Hausnummer]
[PLZ und Ort]
[Telefonnummer]
[E-Mail-Adresse]
Finanzamt [Name des zuständigen Finanzamts]
[Zu Händen des/der zuständigen Sachbearbeiters/in, falls bekannt]
[Adresse des Finanzamts]
[PLZ und Ort des Finanzamts]
[Ort, Datum]
Betreff: Bestätigung des Wohnsitzes für die schwedische Steuerbehörde
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich an Sie, um eine Bestätigung meines steuerlichen Wohnsitzes in Deutschland für die schwedische Steuerbehörde zu erhalten.
In Schweden wurde bei mir eine Quellensteuer einbehalten, die ich nun zurückfordern möchte. Um dies zu tun, muss ich gegenüber der schwedischen Steuerbehörde meinen steuerlichen Wohnsitz in Deutschland nachweisen. Dafür habe ich bereits einen Antrag der schwedischen Steuerbehörde ausgefüllt. Dieser liegt diesem Schreiben bei.
Ich bitte Sie höflich, meinen Wohnsitz auf dem beigefügten Antrag zu bestätigen und das Dokument mit einem Stempel und einer Unterschrift zu versehen.
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung und stehe für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
[Deine Unterschrift]
[Dein Name]
Schritt 4: Antrag abgeben
Habt ihr die oben genannten Nachweise, das ausgefüllte Formular und die Ansässigkeitsbescheinigung eures Finanzamtes, dann müsst ihr nur noch alles in einen Brief stecken und an die folgende Adresse schicken.
Swedish Tax Agency/Kupongskatt
S-171 94 Solna
Sweden
Schritt 5: Auf eure Erstattung warten
Habt ihr alle vorherigen Schritte erledigt, dann müsst ihr nur noch auf eure Erstattung warten. Wie lange das dauert ist immer unterschiedlich und hängt von der Auslastung der schwedischen Steuerbehörde ab. Ihr solltet euch aber auf eine sehr lange Wartezeit einstellen, da die Rückerstattung in der Regel über ein Jahr dauern kann.
Wieviel Quellensteuer auf eure Dividenden könnt ihr in Schweden zurückverlangen?
Erhaltet ihr eine Dividende für eine schwedische Aktie, dann fällt darauf die schwedische Quellensteuer in Höhe von 30% an. Zusätzlich müsst ihr in Deutschland aber auch noch die Abgeltungssteuer von 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag plus eventuelle Kirchensteuer zahlen.
Weil diese Doppelbesteuerung ungerecht ist, hat Deutschland mit vielen Ländern ein Doppelbesteuerungsabkommen, das regelt, wie viel Steuern ihr maximal zahlen müsst.
Im Falle von Schweden regelt das Doppelbesteuerungsabkommen, dass ihr nur eine Quellensteuer von maximal 15% zahlen müsst. Da euch aber automatisch mit eurer Dividende 30% Quellensteuer abgezogen wurden, habt ihr somit ein Anrecht auf Erstattung der 15 Prozentpunkte zu viel gezahlte Quellensteuer.
Glücklicherweise arbeiten die schwedische Steuerbehörde mit vielen deutschen Banken und Brokern zusammen, weswegen die meisten deutschen Banken direkt nur den reduzierten Quellensteuersatz von 15% abziehen und somit eine Rückerstattung der Quellensteuer nicht notwendig ist.