Nur weil mir meine Aktien eine Dividende von 1.000 EUR auszahlen, heißt das noch lange nicht, dass ich auch die 1.000 EUR erhalte. Manchmal nimmt sich die Bank davon einen Anteil, manchmal das Finanzamt, manchmal ein anderes Land und manchmal auch die Kirche. Aber wie viel bleibt denn nun übrig von der Dividende, die euch eure Aktien ausschütten? Ich bin der Frage einmal auf den Grund gegangen.
Nachdem man seinen persönlichen Freibetrag überschritten hat, bleiben von der Dividende nur höchstens 73,62% übrig. Zusätzliche Bankgebühren, Kirchensteuer und ausländische Quellensteuer können diesen Prozentsatz allerdings noch weiter verringern.
Das heißt also, dass ihr maximal 73,62% von eurer Dividende behalten dürft. Warum ihr de facto allerdings noch weniger behaltet und was diesen Prozentsatz noch weiter verringern kann, verrate ich euch in den folgenden Abschnitten.
Steuern
Seit 2009 werden Dividendenzahlungen in Deutschland der Abgeltungssteuer unterworfen und mit einem festen Steuersatz von 25% besteuert. Zusätzlich dazu kommen der Solidaritätszuschlag und möglicherweise die Kirchensteuer, was den Gesamtsteuersatz auf Dividenden auf 26,38% bzw. 27,99% (falls Kirchensteuer anfällt) erhöht.
Daraus leiten sich auch die in der Einleitung erwähnten 73,62% ab, weil das genau 100% abzüglich des Steuersatzes von mindestens 26,38% entspricht.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Abgeltungssteuer zwar erst seit 2009 in Kraft ist, aber auch auf Aktien angewendet wird, die vor diesem Jahr erworben wurden.
Werbungskosten, das heißt Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Kauf der Aktie anfallen (wie Depot- oder Kaufgebühren), sind generell nicht absetzbar. Allerdings wird das durch den Freibetrag von 801 EUR für Einzelpersonen bzw. 1.602 EUR für Ehepaare berücksichtigt.
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Das bedeutet konkret für euch, dass Steuern auf Dividenden erst dann anfallen, wenn Ihre Kapitalerträge, einschließlich Dividendenzahlungen und realisierten Kursgewinnen, im Jahr die Summe von 801 EUR bzw. 1.602 EUR überschreiten.
Das ist übrigens nur eine ganz kleine Darstellung der wesentlich komplexeren Besteuerung von Dividenden. Wenn ihr genau erfahren wollt, wie Dividenden versteuert werden, welche Ausnahmen es gibt und welche Dividendenzahlungen sogar komplett steuerfrei sind, dann lest euch einfach diesen Artikel von mir durch.
Weiter oben hatte ich schon erwähnt, dass auch wenn ihr nur die Abgeltungssteuer von eurer Dividende abziehen müsst, die erwähnten 73,62% dennoch nur die halbe Wahrheit sind und der Grund dafür ist, dass 26,38% lediglich die Mindeststeuern sind, die IHR auf die erhaltene Dividende zahlen müsst.
Damit ein Unternehmen aber überhaupt eine Dividende auszahlen kann, muss es erst einmal einen Gewinn erzielen und der wird schließlich ebenfalls versteuert.
Schauen wir uns das ganze aber einfach an einem Beispiel an, um das Konzept zu verdeutlichen. Nehmen wir an ein Unternehmen plant 100 Millionen Euro seines Gewinns als Dividende auszuschütten. Dabei gehen wir davon aus, dass das Unternehmen selbst einem Steuersatz von 30% unterliegt, der Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer und Solidaritätszuschlag einschließt.
Die daraus resultierende Steuerlast, ohne Berücksichtigung eines Sparerfreibetrags, sieht folgendermaßen aus:
Bruttodividende | 100.000.000 EUR |
Abzüglich Steuerlast auf Unternehmensseite (30%) | 30.000.000 EUR |
Bardividende | 70.000.000 EUR |
Abzüglich Abgeltungssteuer und Solidaritätszuschlag | 18.462.500 EUR |
Nettodividende | 51.537.500 EUR |
Wie ihr sehen könnt, kommen bei der zu zahlenden Dividende von 100 Millionen Euro lediglich 51.537.500 EUR beim Aktionär an, was einer gesamten Besteuerung von 48,46% entspricht. Ihr müsst dabei zwar nur 25% plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer auf eure Dividendenzahlung an Steuern zahlen aber die tatsächliche Steuerquote ist um ein Wesentliches höher.
Das heißt nur unter Berücksichtigung der anfallenden Steuer bleiben vom Gewinn eines Unternehmens nur noch 51,54% übrig, die ihr am Ende erhaltet.
Wichtig ist bei dem bisher Gesagten aber, dass sich das nur auf Aktien bezieht, die sich in eurem Privatvermögen befinden. Das trifft auf die Mehrheit der privaten Aktionäre in Deutschland zu. Allerdings ist das oben geschriebene nicht relevant, wenn ihr die Aktien in einem Betriebsvermögen (also durch ein Unternehmen gekauft) haltet. Darüber hinaus gibt es noch einige andere Sonderregelungen, aber das würde wirklich den Rahmen dieses Artikels sprengen, weswegen ich euch wirklich empfehle diesen Artikel von mir zu lesen, wenn ihr mehr erfahren wollt.
Ausländische Steuern
Die anfallenden Steuern hören allerdings nicht beim deutschen Finanzamt auf. Wenn ihr ausländische Aktien kauft, können unter Umständen auch noch weitere Steuern aus dem Land anfallen, in dem das Aktienunternehmen seinen Sitz hat.
Die Dividende wird dabei direkt an der Quelle, also dem jeweiligen Land, in dem das Aktienunternehmen sitzt, abgezogen, weswegen man hierbei auch von einer Quellensteuer spricht. In so einem Fall würdet ihr also die Quellensteuer des Herkunftslandes zahlen und dann noch einmal die Abgeltungssteuer, was zu einer unverhältnismäßig hohen Doppelbesteuerung bei euch führen würde.
Um das zu vermeiden, haben die meisten Länder deswegen Doppelbesteuerungsabkommen, die verhindern sollen, dass dieselbe Dividende in mehr als einem Land besteuert wird. Derartige Abkommen legen in der Regel fest, dass ihr zuerst die Quellensteuer zahlen müsst und diese euch dann aber von eurer Abgeltungssteuer wieder abgezogen wird.
Mit welchen Ländern Deutschland alles ein Doppelbesteuerungsabkommen hat, wie hoch in diesen Fällen die Quellensteuer auf Dividenden ist und wie viel ihr davon wieder zurückfordern könnt, habe ich euch in dieser Grafik zusammengefasst.
Nehmen wir an, ihr bekommt eine Dividende und müsst darauf 50 EUR Quellensteuer zahlen. In Deutschland wären auf den Dividendenbetrag theoretisch zusätzlich 200 EUR Abgeltungssteuer angefallen. Das Doppelbesteuerungsabkommen sorgt nun also dafür, dass ihr zwar die 50 EUR Quellensteuer zahlen müsst aber den Betrag mit eurer Abgeltungssteuer verrechnen könnt. Anstatt 200 EUR Abgeltungssteuer müsstet ihr in dem Fall nur noch 150 EUR zahlen oder ihr habt die Möglichkeit die 50 EUR Quellensteuer direkt wieder zurückzuverlangen.
Das große Aber ist allerdings, dass Doppelbesteuerungsabkommen nicht immer so einfach sind wie in diesem Beispiel. Manchmal darf man sich nur einen Teil der Quellensteuer anrechnen lassen, manchmal nur bis zu einem Maximalbetrag und manchmal gibt es auch gar kein Doppelbesteuerungsabkommen.
Mit vielen Ländern ist das Doppelbesteuerungsabkommen derart gestrickt, dass man nur maximal 15%-Punkte der Quellensteuer von der Abgeltungssteuer abziehen kann. Ihr müsst beim Investieren in ausländische Aktien deswegen immer aufpassen, welche Steuern anfallen und welche ihr euch wieder zurückholen könnt vom Finanzamt.
Im folgenden Diagramm habe ich einmal aufgeführt, wie viel Dividende bei euch ankommt, wenn ihr 1.000 EUR Dividende von einem Unternehmen erhaltet, dass seinen Sitz in dem jeweiligen Land hat. Der rote Betrag zeigt dabei, was ihr direkt auf euren Konto gutgeschrieben bekommt, und der grüne Betrag zeigt, was ihr euch theoretisch noch über einen Antrag zurückholen könnt.
Ihr seht dabei, dass ihr logischerweise bei deutschen Aktien am meisten von eurer Dividende behalten dürft, weil hier natürlich keine Doppelbesteuerung anfällt. Ebenso viel könnt ihr aber auch bei britischen Aktien behalten, da für diese Aktien keine Quellensteuer anfällt.
Am wenigsten dürft ihr bei österreichischen Aktien behalten. Hier werden euch insgesamt 44,3% von eurer Dividende abgezogen. De facto wird euch sogar noch mehr bei Schweizer Aktien abgezogen. Hier bekommt ihr nämlich nur 45,3% eurer ursprünglichen Dividenden ausgezahlt allerdings könnt ihr euch einen Großteil der Abzüge wieder per Antrag zurückholen, weswegen ihr im Idealfall bei schweizerischen Aktien 62,2% eurer Dividende behalten dürft.
Ich möchte allerdings darauf hinweisen, dass ihr diese Zahlen bitte mit Vorsicht genießen sollt. Ich habe mir zwar größte Mühe gegeben all die Daten für euch zusammenzutragen aber ich bin auch kein Steuerexperte weswegen ihr im Zweifel lieber immer einen Steuerberater konsultieren solltet, wenn ihr Fragen zu eurer persönlichen Situation habt.
Wenn ihr übrigens gern wissen wollt, wie ihr euch die Quellensteuer für einzelne Länder wieder zurückholen könnt, dann schaut doch einmal bei diesen Artikel vorbei, in denen ich euch genau erklären wie ihr vorgehen müsst.
So bekommst du die Quellensteuer zurück für:
Gebühren
Neben Steuern können Gebühren aber auch noch eure Dividende reduzieren und die gute Nachricht ist, dass in Deutschland bei den meisten Brokern keine Gebühren auf Dividendenzahlungen anfallen. Die Betonung liegt allerdings auf die “meisten” Broker, denn leider gibt es immer noch einige Broker, die für Dividendenzahlungen Gebühren verlangen.
Laut Depovergleich von Finanzen.net sollen bei MaxBlue (gehört zur Deutschen Bank) noch Gebühren für Dividendenzahlungen anfallen (Stand August 2023) aber auch bei einigen regionalen Sparkassen wäre ich lieber vorsichtig und würde an eurer Stelle noch einmal genau prüfen, ob dort evtl. Gebühren für Dividenden verlangt werden.
Es müssen aber nicht nur Gebühren auf Dividendenzahlungen sein, die eure Gesamtdividende reduzieren. Stellt euch einfach vor, ihr habt ein Portfolio über 100.000 EUR und wollt nichts damit machen, außer regelmäßig Dividenden zu bekommen. Wenn ihr auf die erhaltene Dividende keine Gebühr zahlen müsst, dann ist das schon einmal gut, aber ihr solltet auch darauf achten keine laufenden Gebühren für das Depot zu zahlen.
Bleiben wir einfach bei dem Beispielportfolio mit den 100.000 EUR und nehmen wir eine Dividendenrendite von 3% an. Ihr würdet in dem Fall 3.000 EUR Dividende ausgezahlt bekommen bzw. nach Abzug der Abgeltungsteuer von 25% lediglich circa 2.250 EUR erhalten.
Wenn ihr dann noch Depotgebühren von z.B. 5 EUR pro Monat bzw. 60 EUR im Jahr zahlen müsst, verringert sich die erhaltene Dividende um diesen Betrag auf nur noch 2.190 EUR. Es ist also extrem wichtig bei der Depotauswahl nicht nur auf mögliche Gebühren für Dividendenzahlungen zu achten, sondern auf alle Gebühren.
Typische Gebühren, die bei einem Broker anfallen können, sind dabei:
- Brokergebühren: Einige Broker verlangen Gebühren für den Kauf oder Verkauf von Aktien.
- Verwaltungsgebühren: Investoren, die in Dividenden-ETFs investieren, müssen Verwaltungsgebühren für den ETF zahlen, die sich auf eure Gesamtrendite auswirken.
- Gebühren auf Dividendenzahlungen: Wie der Name schon sagt, sind das Gebühren, die anfallen, wenn ihr eine Dividende erhaltet.
- Währungsumrechnungsgebühren: Bei Investitionen in ausländische Unternehmen können Gebühren für die Umrechnung der Dividenden in die lokale Währung anfallen.
Passt bei der Auswahl eures Brokers und eurer Dividenden-ETFs also sehr genau auf welche Gebühren möglicherweise anfallen können, denn langfristig können selbst kleine Gebühren einen unglaublichen Einfluss auf eure Gesamtrendite haben.